Konfliktpotenzial unterm Dach – Mietflächen mit zweierlei Maß

Ein Dachgeschossausbau bietet enormes Potenzial – aber auch eine der größten Fehlerquellen: die Berechnung der Mietfläche. Häufig wird nach der falschen Grundlage gerechnet, etwa nach BGF (Bruttogrundfläche), obwohl WoFlV entscheidend ist.

Die Geschichte – Ein Fall aus der Praxis

Stellen Sie sich vor: Frau Wohl lebt seit zehn Jahren in einem charmanten Dachgeschoss – mit Schrägen, Spitzboden, ein ganz eigener Charakter und mit Blick über die Stadt. Ihr Vermieter, Herr Heim, war froh über das stabile Mietverhältnis. Beide Seiten waren für diesen Zeitraum zufrieden – bis eine präzise Vermessung zeigte: Frau Wohl hatte über all die Jahre zu viel Miete gezahlt.
Der Grund: Die Fläche wurde nach BGF berechnet, also inklusive Wandstärken und kaum nutzbarer Bereiche unter den Schrägen.

Wie konnte das passieren?

BGF ist für Baukosten wichtig, aber nicht für Mietverträge.
Die WoFlV legt klare Regeln fest:

· unter 1 m Höhe → nicht anrechenbar
· 1–2 m → 50 % anrechenbar
· ab 2 m → voll anrechenbar

Frau Wohl zahlte also für Flächen, die sie real gar nicht nutzen konnte – und Herr Heim stand plötzlich vor Rückforderungen.

Was wir daraus lernen:

· BGF ≠ Mietfläche
· Nur präzise Vermessung schafft Fairness
· Moderne 3D-Laserscans liefern exakte, nachvollziehbare Daten

Das Ergebnis:

✅ Transparenz
✅ Rechtssicherheit
✅ Vertrauen

FAZIT

Die Geschichte zeigt, wie ein vermeintlich kleiner Rechenfehler große Folgen haben kann.
Im Dachgeschoss, wo Schrägen und Nischen die Regel sind, ist Präzision ein Muss – für beide Seiten.